Neue Regelung für den Spiel- und Trainingsbetrieb

Mit dem Eintreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten seit dem 3. November neue Regelungen für den Spiel- und Trainingsbetrieb. Für das Betreten des Vereinsgeländes gilt ab sofort eine 3G-Nachweispflicht. Ein eigenständig mitgebrachter Selbsttest kann vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Um einen reibungslosen Ablauf am Spieltag zu gewährleisten, bitten wir Sie/Euch den 3G-Nachweis bereitzuhalten.

Der FV Möhringen bedankt sich für die Mithilfe und das Verständnis.